FAQ


Ich bin mir unsicher, ob ich / mein Kind eine logopädische Behandlung braucht, was kann ich tun?

Vertrauen Sie sich Ihrem Arzt / Kinderarzt an. Erklären Sie ihm Ihre Unsicherheiten und nennen Sie sprachliche Beispiele aus dem Alltag. Er wird Sie und Ihre Sorgen sicherlich ernst nehmen und kann Ihnen bei begründetem Verdacht eine Verordnung für eine logopädische Diagnostik ausstellen.


Ich hätte gerne ein logopädisches Beratungsgespräch.

Manchmal kann es sinnvoll sein ein logopädisches Beratungsgespräch durchzuführen. Ziel ist es dabei beispielsweise eine Erstdiagnostik durchzuführen, um einzuschätzen ob Logopädie notwendig ist. Als Thema kann aber auch der richtige Umgang mit den Sprachschwierigkeiten des Kindes im Fokus stehen (beispielsweise beim entwicklungsbedingten Stottern). Ein Beratungsgespräch zum Thema Stimmpflege bieten wir für Personen, welche viel sprechen (Erzieher, Lehrer, Call-center Agenten, Schauspieler, Sänger etc.) an. Sprechen Sie diesen Wunsch mit Ihrem Arzt / Kinderarzt an. Denn auch in diesem Fall brauchen wir eine Heilmittelverordnung von dem  Arzt.


Welche Ärzte dürfen eine logopädische Verordnung ausstellen?

Kinderärzte, Neurologen, Allgemeinmediziner, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden dürfen eine logopädische Behandlung verordnen.


Wie lange dauert eine Behandlung?

In der Regel verordnet der Arzt 45 Minuten je Behandlung.


Wie läuft die Therapie ab?

Zunächst wird ein Erstgespräch (Anamnese) mit Ihnen geführt, um möglichst viele relevante Informationen zu bekommen. Anschließend findet je nach Störungsbild eine Untersuchung / Testung statt. Dann erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan. Anschließend beginnt die logopädische Behandlung nach diesem individuell erstellten Behandlungsplan.


Wie häufig findet die Therapie statt?

Der Arzt verordnet je nach Störungsbild die Therapiefrequenz pro Woche. Diese ist im Heilmittelkatalog festgeschrieben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns!


Muss / darf ich während der Therapie meines Kindes dabei bleiben?

In dem Erstgespräch ist es uns sehr wichtig, dass Sie dabei bleiben. Wir haben Fragen über die Entwicklung ihres Kindes und möchten diese gerne möglichst genau mit Ihnen durchsprechen. Außerdem erleichtert es den Erstkontakt zu dem Kind, wenn Sie als Bezugsperson dabei sind. So geben wir Ihrem Kind ein geschütztes Gefühl. In den darauffolgenden Stunden arbeiten wir in der Regel mit den Kindern alleine in der Therapie. Am Ende jeder Sitzung planen wir jedoch Zeit für ein kurzes Elterngespräch ein. So informieren wir Sie über den Inhalt der Therapiesitzung, Erfolg und Schwierigkeiten. Häufig werden dann auch Hausaufgaben besprochen. Denn auch für uns ist ein intensiver Austausch mit Ihnen als Experte ihres Kindes wichtig! Falls Sie weiterhin in der Therapiestunde dabei sein möchten, sprechen Sie uns darauf an.


Warum ist das häusliche Üben wichtig?

Häufig finden nur ein oder zwei Einheiten Logopädie in der Woche statt. Wenn das Erlernte zu Hause geübt wird, können Lerninhalte gefestigt und verbessert werden. Somit ist ein besserer und schnellerer Therapieerfolg möglich.


Wie lange dauert die Therapie an sich?

Die Dauer der Therapie ist abhängig von Störungsbild, Mitarbeit und Motivation. In manchen Fällen ist es sinnvoll Therapiepausen zu machen, damit der Patient in der Zeit der Pause die Therapieinhalte verarbeiten und anwenden kann.


Ich bin privatversichert, auf welche Kosten muss ich mich gefasst machen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der bis zu 2,3 fache Satz der GKV veranschlagt werden darf. Wir berechnen in unserer Praxis den 1,5 fachen Wert. Hierfür schließen wir in der ersten Therapieeinheit eine Kostenvereinbarung ab. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich im Vorfeld bei Ihrer PKV über die Sätze zu informieren. Den ggf. vorhandenen Differenzbetrag müssen Sie als Privatpatient begleichen.


Fallen für mich Kosten an?

Die Kosten für die logopädische Therapie werden i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Volljährige Patienten müssen einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Wertes der Verordnung plus 10 € Rezeptgebühr bezahlen. Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie allerdings auch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen., kontaktieren Sie für Informationen zum Befreiungsschein Ihre Krankenkasse.


Gibt es eine Praxisvereinbarung?

Ja. Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis. Termine, welche wir mit Ihnen ausgemacht haben halten wir also für Sie frei. Wenn Sie nicht zur Therapie kommen, haben wir in dieser Zeit Leerlauf und einen Verdienstausfall. Um eine logopädische Praxis wirtschaftlich führen zu können, schließen wir daher in der ersten Stunde einen Vertrag mit Ihnen, die „Praxisvereinbarung“.


Ich kann nicht zur Therapie kommen, bis wann muss ich einen Termin absagen?

Unter der Frage „Gibt es eine Praxisvereinbarung“ haben wir schon die notwendige Wirtschaftlichkeit einer Praxis angesprochen. Wir haben in dieser Praxisvereinbarung festgelegt, dass Sie ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher absagen müssen. So haben wir noch die Chance die Therapiestunde anderweitig zu besetzen. Bei Ausfallgründen wie Ausflug, Geburtstag etc. sagen Sie bitte so früh, wie möglich ab, damit wir planen und Ihnen einen Ersatztermin anbieten können.


Wie komme ich an einen Termin?

Bitte klären Sie zunächst mit Ihrem Arzt, ob er Ihnen eine Verordnung für die Logopädie ausstellen würde. Anschließend können Sie sich per Telefon oder Onlineformular bei uns anmelden. Bitte besorgen Sie die Verordnung vom Arzt erst nachdem Sie einen Termin von uns bekommen haben (da die Verodnung nur 14 Tage gültig ist).